PRIMÄRPACKMITTELGericht moniert Bezeichnung „aponorm“Berlin - Das Land dịch - PRIMÄRPACKMITTELGericht moniert Bezeichnung „aponorm“Berlin - Das Land Việt làm thế nào để nói

PRIMÄRPACKMITTELGericht moniert Bez

PRIMÄRPACKMITTEL
Gericht moniert Bezeichnung „aponorm“
Berlin - Das Landgericht Köln hält die Art und Weise, wie die Wepa Apothekenbedarf GmbH ihre Marke „aponorm®“ bzw. „aponorm® verpackt“ verwendet, für geeignet, Apotheker in die Irre zu führen. Daher hat es der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage eines Konkurrenz-Anbieters stattgegeben. Allerdings hat Wepa gegen das Urteil Berufung eingelegt, es ist damit nicht rechtskräftig.
Wo Arzneimittel und Rezepturen hergestellt werden, kennt man sie: die weißen Kruken mit rotem Deckel oder die braunen Medizin-Flaschen – in den meisten Fällen sind sie mit dem Aufdruck „aponorm® verpackt“ versehen. Vertrieben werden die „aponorm“-Packmittel für die Apotheke seit rund 20 Jahren von der Wepa Apothekenbedarf GmbH. Der Name „aponorm“ geht auf das Zentrallabor Deutscher Apotheker (ZL) zurück und wurde später von Wepa als Marke übernommen. Auch heute noch bestätigt das ZL die Qualität der Aponorm-Produkte mit einem Zertifikat. Andere Hersteller derartiger Packmittel können dieses nicht aufweisen. Für Wepa läuft das Geschäft gut: Das Unternehmen aus Hillscheid im Westerwald hat im Markt eindeutig die Nase vorn, Konkurrenz hat es da schwer. Es sei ein Markt in dem mit „harten Bandagen“ gekämpft werde, heißt es.
Der Rudolf Spiegel Versand, eine Celesio-Tochter, ist ein solcher Wettbewerber und hat nun vor dem Landgericht Köln einen Etappen-Sieg für sich verbuchen können. Die Richter hielten einige konkret angeführte Verwendungsformen der Bezeichnungen „aponorm®“ bzw. „aponorm® verpackt“– insbesondere wenn ihnen noch Formulierungen wie „Zertifikat“ oder „Chargenbegleitzertifikat“ hinzugefügt ist – für geeignet, Apotheker in die Irre zu führen. Es werde ihnen gegenüber der Eindruck erweckt, die Packmittel würden einem Qualitätsstandard „aponorm“ entsprechen, der von einer unabhängigen Stelle aufgestellt und kontrolliert werde. Streitgegenständlich war in dem Fall jedoch ausdrücklich nicht die Frage, ob die Bezeichnung „aponorm“ generell zur Irreführung geeignet ist.
Beide Parteien legten in dem Verfahren Befragungen vor, um zu bestätigen, bzw. zu widerlegen, dass Apothekerinnen und Apotheker unter dem Namen „aponorm“ ein garantierter Qualitätsstandard zu verstehen sei. Zur Urteilsbegründung herangezogen wurden die Befragungsergebnisse der Beklagten. Diese kamen auf den ersten Blick zwar zu dem Ergebnis, dass 97 Prozent der Befragten die Bezeichnung „aponorm®“ kannten, aber nur 2,5 Prozent hierin einen offiziellen Standard sahen. Eine weitere Frage, die im Zusammenhang mit einer konkreten Produktabbildung gestellt wurde, zeigte hingegen auf, dass rund ein Drittel der Befragten „aponorm®“ nicht für einen Markennamen, sondern durchaus als offiziellen Standard für Primärpackmittel ansah. Damit, so das Gericht, erkenne ein „erheblicher Teil“ der angesprochenen Verkehrskreise nicht die Marke, sondern gehe davon aus, dass die Bezeichnung „aponorm®“ nur von solchen Produkten getragen werden darf, die bestimmte Standards einhielten. Bestärkt werde die Einschätzung durch Zusätze wie „Zertifikat“, „Prüfzertifikat“ und ähnliches. Allerdings erfülle die Beklagte keine Standards, die über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinausgingen – und damit keinen anderen als ihre Konkurrenten. Damit habe sich die Beklagte einen Wettbewerbsvorsprung verschafft.
Die Kölner Richter räumen Wepa in dem Urteil bis Ende September 2011 Zeit ein, die „aponorm®“-Produkte abzuverkaufen und die Vertriebslinie entsprechend umzustellen. Doch diese Frist wird verstreichen, ohne dass sich etwa ändert. Denn noch ist der Rechtsstreit nicht zu Ende, die Berufung ist bereits am Oberlandesgericht Köln anhängig, wie Wepa gegenüber DAZ.online bestätigte. Und so wirbt das Unternehmen auf seiner Homepage auch weiterhin mit den vom Gericht beanstandeten Formulierungen für „aponorm® verpackt“. Wepa betonte zudem, sie werde als „Partner der Apotheke“ ihre bewährten Primärpackmittel weiterhin in ZL-geprüfter Qualität dem Markt zur Verfügung stellen – schließlich gehe es in dem Verfahren lediglich um die Fortführung des Markennamens, nicht um den Weitervertrieb der Packmittelserie schlechthin. Doch das Unternehmen ist ohnehin zuversichtlich, dass es sich in der nächsten Instanz erfolgreich gegen seinen Wettbewerber durchsetzen kann.
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PRIMÄRPACKMITTELGericht moniert Bezeichnung "aponorm"Béc-lin - Das Landgericht Köln hält chết nghệ thuật und Weise, wie chết Wepa Apothekenbedarf GmbH ihre Marke "aponorm ®" bzw. "aponorm ® verpackt" verwendet, für geeignet, Apotheker ở die Irre zu führen. Daher mũ es der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage eines Konkurrenz-Anbieters stattgegeben. Allerdings hat Wepa gegen das Urteil Berufung eingelegt, es damit ist nicht rechtskräftig.Wo Arzneimittel und Rezepturen hergestellt werden, kennt người đàn ông huy: chết weißen Kruken mit rotem Deckel oder die braunen Medizin-Flaschen-trong den meisten Fällen sind huy mit dem Aufdruck "aponorm ® verpackt" versehen. Vertrieben werden chết "aponorm"-Packmittel für die Apotheke seit rund 20 Jahren von der Wepa Apothekenbedarf GmbH. Der tên "aponorm" geht auf das Zentrallabor Deutscher Apotheker (ZL) zurück und wurde später von Wepa als Marke übernommen. Auch heute còn bestätigt das ZL die Qualität der Aponorm-trường mit einem Zertifikat. Andere Hersteller derartiger Packmittel können dieses nicht aufweisen. Für Wepa läuft das Geschäft ruột: Das Unternehmen aus Hillscheid im Westerwald mũ im Markt eindeutig chết Nase vorn, Konkurrenz mũ es da schwer. Es sei ein Markt trong dem mit "harten Bandagen" gekämpft werde, heißt es.Der Rudolf Spiegel Versand, eine Celesio-Tochter, ist ein solcher Wettbewerber und mũ nữ tu vor dem Landgericht Köln einen Etappen-Sieg für sich verbuchen können. Chết Richter hielten einige konkret angeführte Verwendungsformen der Bezeichnungen "aponorm ®" bzw. "aponorm ® verpackt"-insbesondere wenn ihnen còn Formulierungen wie "Zertifikat" oder "Chargenbegleitzertifikat" hinzugefügt ist-für geeignet, Apotheker ở die Irre zu führen. Es werde ihnen gegenüber der Eindruck erweckt, chết Packmittel würden einem Qualitätsstandard "aponorm" entsprechen, der von einer unabhängigen Stelle aufgestellt und kontrolliert werde. Streitgegenständlich chiến tranh trong dem mùa thu jedoch ausdrücklich nicht chết Frage, ob die Bezeichnung "aponorm" generell zur Irreführung geeignet ist.Beide Parteien legten trong dem Verfahren Befragungen vor, um zu bestätigen, bzw. zu widerlegen, dass Apothekerinnen und Apotheker unter dem Namen "aponorm" ein garantierter Qualitätsstandard zu verstehen sei. Zur Urteilsbegründung herangezogen wurden chết Befragungsergebnisse der Beklagten. Diese kamen auf den ersten Blick zwar zu dem Ergebnis, dass 97 Prozent der Befragten chết Bezeichnung "aponorm ®" kannten, aber nur 2,5 Prozent hierin einen offiziellen tiêu chuẩn sahen. Eine weitere Frage, chết im Zusammenhang mit einer konkreten Produktabbildung gestellt wurde, zeigte hingegen auf, dass rund ein Drittel der Befragten "aponorm ®" nicht für einen Markennamen, sondern durchaus als offiziellen tiêu chuẩn für Primärpackmittel ansah. Damit, do đó, das Gericht, erkenne ein "erheblicher Teil" der angesprochenen Verkehrskreise nicht chết Marke, sondern gehe davon aus, dass chết Bezeichnung "aponorm ®" nur von solchen Produkten getragen werden darf, chết bestimmte tiêu chuẩn einhielten. Bestärkt werde chết Einschätzung durch Zusätze wie "Zertifikat", "Prüfzertifikat" und ähnliches. Allerdings erfülle chết Beklagte Kommentare tiêu chuẩn, chết über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinausgingen-und damit keinen anderen als ihre Konkurrenten. Damit có sich chết Beklagte einen Wettbewerbsvorsprung verschafft.Chết Kölner Richter räumen Wepa trong dem Urteil bis Ende tháng chín 2011 Zeit ein, chết "aponorm ®"-trường abzuverkaufen und die Vertriebslinie entsprechend umzustellen. DOCH diese but wird verstreichen, ohne dass sich etwa ändert. Denn còn ist der Rechtsstreit nicht zu Ende, chết Berufung ist bereits am Oberlandesgericht Köln anhängig, wie Wepa gegenüber DAZ.online bestätigte. Và do đó, wirbt das Unternehmen auf seiner Trang chủ auch weiterhin mit den vom Gericht beanstandeten Formulierungen für "aponorm ® verpackt". Wepa betonte zudem, huy werde als "Đối tác der Apotheke" ihre bewährten Primärpackmittel weiterhin ở ZL-geprüfter Qualität dem Markt zur Verfügung stellen-schließlich gehe es trong dem Verfahren lediglich um chết Fortführung des Markennamens, nicht um den Weitervertrieb der Packmittelserie schlechthin. DOCH das Unternehmen ist ohnehin zuversichtlich, dass es sich trong der nächsten Instanz erfolgreich gegen seinen Wettbewerber durchsetzen kann.
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PRIMÄRPACKMITTEL
Gericht moniert Bezeichnung "aponorm"
Berlin - Das Landgericht Köln HALT chết Art und Weise, wie chết WEPA Apothekenbedarf GmbH ihre Marke "aponorm®" bzw. "Aponorm® verpackt" verwendet, für geeignet, Apotheker in die zu Irre führen. Daher hat es der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage eines Konkurrenz-Anbieters stattgegeben. Allerdings hat WEPA Gegen das Urteil Berufung eingelegt, es ist nicht damit rechtskräftig.
Wo Arzneimittel und Rezepturen hergestellt werden, kennt man sie: chết Weißen Kruken mit Rotem Deckel oder die Braunen Medizin-Flaschen - trong den meisten Fallen sind sie mit dem Aufdruck "aponorm ® verpackt "versehen. Vertrieben werden chết "aponorm" für -Packmittel chết Apotheke seit rund 20 Jahren von der WEPA Apothekenbedarf GmbH. Der Name "aponorm" geht auf das Zentrallabor Deutscher Apotheker (ZL) und zurück würde später von WEPA als Marke übernommen. Auch heute noch bestätigt das ZL chết Qualität der Aponorm-Produkte mit einem Zertifikat. Andere Hersteller derartiger Packmittel können Dieses nicht aufweisen. Für WEPA läuft das Geschäft ruột: Das Unternehmen aus Hillscheid im Westerwald im hat Markt eindeutig chết Nase vorn, Konkurrenz hat es da Schwer. Es sei ein Markt tại mit dem "Harten Bandagen" gekämpft Werde, heißt es.
Der Spiegel Rudolf Versand, eine Celesio-Tochter, ist ein solcher Wettbewerber und mũ ni vor dem Landgericht Köln einen Etappen-Sieg für sich verbuchen können. Die Richter hielten einige Konkret angeführte Verwendungsformen der Bezeichnungen "aponorm®" bzw. "Aponorm® verpackt" - insbesondere wenn ihnen noch Formulierungen wie "Zertifikat" oder "Chargenbegleitzertifikat" hinzugefügt ist - geeignet für, Apotheker in die zu Irre führen. Es Werde ihnen gegenüber der Eindruck erweckt, chết Packmittel würden einem Qualitätsstandard "aponorm" entsprechen, der von einer unabhängigen Stelle aufgestellt und kontrolliert Werde. Chiến tranh Streitgegenständlich trong dem Fall jedoch ausdrücklich nicht die Frage, ob chết Bezeichnung "aponorm" generell zur Irreführung geeignet ist.
Beide Parteien legten trong dem Verfahren Befragungen vor, um zu bestätigen, bzw. zu widerlegen, dass Apothekerinnen und Apotheker dem unter Namen "aponorm" ein garantierter Qualitätsstandard zu verstehen sei. Zur Urteilsbegründung herangezogen wurden chết Befragungsergebnisse der Beklagten. Diese kamen auf den ersten Blick zwar zu dem Ergebnis, dass 97 Prozent der Befragten chết Bezeichnung "aponorm®" kannten, aber nur 2,5 Prozent hierin einen offiziellen Chuẩn sahen. Eine weitere Frage, chết im Zusammenhang mit einer konkreten Produktabbildung gestellt würde, zeigte hingegen auf, dass rund ein Drittel der Befragten "aponorm®" nicht für einen Markennamen, sondern durchaus als offiziellen Chuẩn für Primärpackmittel Ansah. Damit, vì vậy das Gericht, erkenne ein "erheblicher Teil" der chết Marke angesprochenen Verkehrskreise nicht, sondern gehe davon aus, dass chết Bezeichnung "aponorm®" nur von solchen Produkten getragen werden darf, chết bestimmte Tiêu chuẩn einhielten. Bestärkt Werde chết Einschätzung durch Zusätze wie "Zertifikat", "Prüfzertifikat" und ähnliches. Allerdings erfülle chết Tiêu chuẩn keine Beklagte, chết über chết gesetzlichen Rahmenbedingungen hinausgingen - und damit keinen Anderen als ihre Konkurrenten. Damit habe sich chết Beklagte einen Wettbewerbsvorsprung verschafft.
Die Kölner Richter räumen WEPA trong dem Urteil Bis Ende tháng 9 năm 2011 Zeit ein, chết "aponorm®" -Produkte abzuverkaufen und chết Vertriebslinie entsprechend umzustellen. Doch diese Frist wird verstreichen, ohne dass sich etwa ändert. Denn noch ist nicht zu der Rechtsstreit Ende, chết Berufung ist bereits là Oberlandesgericht Köln anhängig, wie WEPA gegenüber DAZ.online bestätigte. Und vậy wirbt das Unternehmen auf người đánh cá bằng lưới kéo Homepage auch weiterhin mit den vom Gericht beanstandeten Formulierungen für "aponorm® verpackt". WEPA betonte zudem, sie Werde als "Đối tác der Apotheke" ihre bewährten Primärpackmittel weiterhin trong ZL-geprüfter Qualität dem Markt zur Verfügung stellen - schließlich gehe es trong dem Verfahren lediglich um chết Fortführung des Markennamens, nicht um den Weitervertrieb der Packmittelserie schlechthin. Doch das Unternehmen ist ohnehin zuversichtlich, dass es sich in der nächsten Instanz erfolgreich Gegen seinen Wettbewerber durchsetzen kann.
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